Ausweis und gesetzlicher Sperrabgleich
Für den Besuch des Automatenspiels ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass erforderlich. Beim Empfang wird entsprechend den gesetzlichen Vorgaben der Name des Gastes mit der bundesweiten Datenbank für gesperrte Spieler abgeglichen.
Die Spielbank erklärt ausdrücklich, dass dieser Abgleich der Prävention von Spielsucht dient. Besucher sollten ihren gültigen Lichtbildausweis deshalb bereits beim Betreten des Automatenspiels bereithalten. Der Eintritt ist kostenfrei und das Mindestalter beträgt 18 Jahre.